Website nDSG-konform machen: die Checkliste für KMU
Seit dem 1. September 2023 gilt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) für alle Schweizer Websites, die Personendaten erheben, schon mit einem Kontaktformular. Diese Punkte sollten Sie prüfen.
Eine vollständige Datenschutzerklärung
Sobald Ihre Website Daten erhebt, müssen Sie die Betroffenen informieren. Die Erklärung nennt mindestens:
- wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht;
- welche Daten erhoben werden und wozu;
- an wen sie gehen, und falls ins Ausland, in welche Länder;
- wie lange sie aufbewahrt werden und wie man seine Rechte ausübt.
Formulare: nur das Nötige verlangen
Ein Kontaktformular braucht nur Name, E-Mail-Adresse und Nachricht. Jedes weitere Feld sollte freiwillig oder begründet sein. Das ist der Grundsatz «Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen».
Cookies, Statistiken und Drittdienste
In der Schweiz verlangt das nDSG nicht für jedes Cookie ein Einwilligungsbanner, aber Transparenz. Jedes Statistiktool, jede Schrift, Karte oder Video von einem Drittdienst kann die IP-Adresse übermitteln. Führen Sie sie in der Erklärung auf, oder besser: Laden Sie Schriften und Bilder vom eigenen Server und verzichten Sie auf Werbe-Tracker.
Hosting und Übermittlung ins Ausland
Website und Daten in der Schweiz zu hosten, vereinfacht alles: Es gibt keine Auslandübermittlung zu begründen. Bearbeitet ein Anbieter Daten ausserhalb der Schweiz, prüfen Sie, ob das Land auf der Liste der vom Bundesrat als angemessen beurteilten Staaten steht oder vertragliche Garantien bestehen.
Sicherheit und Datenpannen
Das Gesetz verlangt eine dem Risiko angemessene Sicherheit: verschlüsselte Verbindung (HTTPS), Updates, Backups, geschützte Zugänge. Führt eine Panne voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Betroffenen, ist sie so rasch als möglich dem EDÖB zu melden.
Die Checkliste in Kürze
- Aktuelle Datenschutzerklärung, von jeder Seite erreichbar.
- Formulare auf das Nötige beschränkt, mit Link zur Erklärung.
- Drittdienste aufgeführt oder durch eigene Ressourcen ersetzt.
- Hosting in der Schweiz oder begründete Übermittlungen.
- HTTPS, regelmässige Updates und Backups.
- Festgelegte und eingehaltene Aufbewahrungsfristen.
Dieser Leitfaden ist eine praktische Hilfe, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall empfiehlt sich eine Prüfung durch eine Fachperson.
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